+49 33704 964 0
Deutsch
English
  • Start
  • Über uns
  • Produktübersicht
    • Gasflaschen mit Zubehör
      • Technische Merkmale
      • Flüssiggasflaschen
      • Trage- / Umfüllgestelle
      • Flaschenkupplungen
      • Kennzeichnung nach ADR
    • Flüssiggas-Armaturen
      • Technische Merkmale
      • Gasregler
      • Schlauchbruchsicherungen
      • Gasregler mit Schlauchbruchsicherung
      • Testsatz
      • Verteiler
      • Rohrverschraubungen
      • Zubehör
    • Gasschläuche
      • Eingebundene Gasschläuche
      • Einzelteile für Gasschläuche
      • Hochdruck-Schlauchleitung
      • Zwilling-Schlauchleitungen
    • Löt- und Schrumpfwerkzeuge
      • Technische Merkmale
      • Griffstücke
      • Lötkolbeneinsätze
      • Kupferspitzen
      • Löteinsätze und Schrumpfeinsätze
      • Lötbrenner und Schrumpfbrenner
      • Spargriff und Einsätze
      • Transportkästen
      • Zusammenstellung
    • Bauhandbrenner
      • Technische Merkmale
      • Bauhandbrenner BHB
      • Einzelteile zum Kombinieren
      • Heißluftbrenner
      • Abflammgerät AFG 1
      • Abflammgerät AFG 2
    • Gasbrenner
      • Technische Merkmale
      • Zündbrenner
      • Strahlbrenner
      • Kocherbrenner
      • Reihenbrenner
      • Ringbrenner
      • Ovalbrenner
      • Gasbrenner Zubehör
      • Düsentabelle
    • Bitumenkocher
      • Bitumenkocher - Zubehör
      • Bitumenkocher - Set
    • Zünd-, Sicherheits- und Regeleinrichtungen
      • Regulier- und Absperrventile
      • Elektroden
      • Temperatur-Regler
      • Mechanische Temperatursteuerungen
      • Ventil mit Hauptgassperre
      • Zündkabel
      • Anzünder
      • Elektronische Flammenüberwachung
      • Thermoelemente
      • Magnetventile
      • Schnellschluss Umschaltventil
      • Kerzenstecker
  • Kontakt
  • Online-Shop

AGB

Wir sind Ihr kompletter Anbieter
für Flüssiggas-Armaturen und Brenner

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Für alle Geschäfte gelten unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese haben auch dann Gültigkeit, wenn nicht jeweils besonders auf sie Bezug genommen wird. Auch bei etwa abweichenden Bedingungen unserer Kunden gelten unsere Bedingungen als vereinbart, wenn der Kunde ihnen nicht sofort und ausdrücklich schriftlich im Rahmen der Auftragsbestätigung widersprochen hatte und Abweichendes schriftlich vereinbart worden war. Anders lautende oder widersprechende Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden genügen dazu nicht.
1.2. Die etwaige rechtliche Unwirksamkeit einzelner Verkaufsbedingungen steht der Rechtswirksamkeit der anderen Bestimmungen des Vertrages nicht entgegen.
1.3. Unsere Angebote sind stets freibleibend, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges erklärt worden ist.
1.4. Der Kunde bleibt einen Monat an seine Bestellung gebunden (Angebotsbindefrist).
1.5. Aufträge werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Für den Umfang und den Gegenstand der Lieferung ist allein unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Enthält unsere Auftragsbestätigung (Annahmeerklärung) Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gegenüber der Bestellung, so gilt das Einverständnis des Bestellers als erteilt, sofern dieser dem nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Mündliche Vereinbarungen, auch solche über Nebenabreden oder Abweichungen von diesen allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, werden unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Absprache nur mit unserer schriftlichen Bestätigung rechtswirksam. Die Aufhebung dieser Schriftformklausel kann nur schriftlich erfolgen.
1.6. Unsere Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, als Preis ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Frachtbriefstempel, Anschlussgleisgebühren und Rollgelder gehen zu Lasten des Bestellers. Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich und gesondert berechnet.
Sofern Lieferungen und Leistungen an Kunden außerhalb Deutschlands erfolgen, werden weitgehend die Lieferbedingungen nach INCOTERMS 1990 der Internationalen Chambers of Commerce (gültig ab 1.7.1990) zugrunde gelegt und – soweit erforderlich – schriftsätzlich ergänzend ausgestaltet.
1.7. Zusicherungen und zugesicherte Eigenschaften liegen nur dann vor, wenn sie ausdrücklich als solche von uns bezeichnet und gegebenenfalls vereinbart sind.
Ansonsten sind Maße, Gewichts-, Leistungs-, Beschaffenheits-, Betriebsverbrauchs- und Betriebskostenangaben etc. sowie Abbildungen und sonstige technische Angaben, insbesondere in Prospekten, für uns verbindlich und erfolgen unter dem Vorbehalt einer Änderung.
1.8. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs durch uns bleiben vorbehalten.
1.9. An Zeichnungen sowie anderen von uns gefertigten Unterlagen verbleibt uns das Urheberrecht, ohne dass es jeweils eines ausdrücklichen Hinweises bedarf. Diese Unterlagen bleiben immer unser Eigentum und dürfen Dritten bei Vermeidung einer Vertragsstrafe von 10.000,-- Euro nicht zugänglich gemacht werden. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind hierdurch nicht ausgeschlossen.
1.10. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor Eingang der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Angaben, Genehmigungen etc. und nicht vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung.
Naturkatastrophen und höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrungen und Betriebsstörungen jeder Art, Ausbleiben von Materiallieferungen sowie sonstige Verzögerungen im Herstellungsverfahren, die ohne unser Verschulden eintreten, schieben den Liefertermin entsprechend hinaus, jedoch nicht über zwei Monate des vereinbarten Termins.
Nach Ablauf dieser Frist ist jede Seite zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche können in keinem der genannten Fälle geltend gemacht werden. Haben wir die Unmöglichkeit der Lieferung oder den Lieferverzug zu vertreten, so kann der Besteller nach Erfüllung der Voraussetzungen des § 326 BGB zurücktreten. Schadensersatzansprüche gemäß § 326 BGB kann der Besteller nur verlangen, soweit uns bezüglich des Unterbleibens der Lieferung Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
Wenn nachträgliche Änderungen gewünscht werden, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
Teillieferungen auf Anforderung aus Rahmenverträgen können immer nur innerhalb angemessener Frist und im Rahmen der jeweiligen Herstellungsmöglichkeit ausgeführt werden.
1.11. Ein Schadensersatz wegen Verzuges ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten den Verzug wegen grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes zu vertreten. Teillieferungen sind uns gestattet.

2. Zahlung

2.1. Unsere Lieferungen sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen, und zwar in bar oder durch Überweisung auf eines unserer Konten ohne jeden Abzug und unabhängig vom Eingang der Ware und unbeschadet des Rechts der Mängelrüge.
2.2. Wir sind aber auch berechtigt, Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung zu fordern. Bei Annahmeverzug des Kunden müssen wir erst nach Bezahlung unserer Rechnung liefern.
2.3. Falls ein Skontoabzug vereinbart wurde, errechnet er sich aus dem Rechnungsbetrag und ist nur zulässig, wenn alle anderen über 30 Tage alten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung erfüllt sind.
2.4. Sind mehrere Rechnungen bzw. Forderungen offen, so sind wir auch bei abweichender Bestimmung des Kunden berechtigt, die Reihenfolge der Tilgungen zu bestimmen.
2.5. Die Aufrechnung des Kunden mit einer Forderung ist ausgeschlossen, sofern es sich dabei nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.

3. Abnahmeverzug

3.1. Unterlässt der Kunde die Abnahme der Ware innerhalb einer Woche nach Bereitstellung und wird diese Frist auch nicht verlängert, so sind wir berechtigt, dem Kunden Nachfrist zu setzen und nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
3.2. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder zur vertragsmäßigen Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
3.3. In den vorstehenden Fällen sind wir berechtigt, ohne Schadensnachweis 25% des Vertragspreises als Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs ist dadurch nicht ausgeschlossen.
3.4. Anstelle der Geltendmachung eines Schadensersatzes sind wir unter den gleichen Voraussetzungen aber auch berechtigt, über den Vertragsgegenstand frei zu verfügen.

4. Versand

4.1. Soweit der Vertragsgegenstand nach den getroffenen Vereinbarungen versendet werden soll, erfolgt der Versand ohne Gewährleistung der billigsten Versandart auf Kosten des Kunden.
4.2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Vertragsgegenstand das Werk verläßt. Dies gilt auch bei Transport durch unsere eigenen Fahrzeuge und bei Vereinbarung frachtfreier Lieferung.
Ebenso geht die Gefahr 14 Kalendertage nach Abgang der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

5. Verpackung

Die Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt. Bei fehlender Verpackungsvorschrift wählen wir die Verpackung nach eigenem Ermessen.

6. Versicherung

Wir versichern den Transport nur bei vorheriger schriftlicher Weisung des Kunden und auf dessen Kosten, soweit nicht abweichend - bei Lieferungen an Kunden außerhalb Deutschlands - Lieferklauseln nach INCOTERMS 1990 etwas anderes vorsehen und insofern Abweichendes vereinbart worden ist.

7. Zahlungsverzug

7.1. Zahlungsverzug tritt mit Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne weitere Mahnung ein. Danach können wir ohne weitere Nachweise Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen aktuellen Basiszinssatz (Bundesbankdiskontsatz) zuzüglich Umsatzsteuer (MwSt.) auf die Zinsen berechnen.
7.2. Kommt der Kunde bei Vereinbarung einer Teilzahlung mit der Zahlung einer Rate länger als zehn Tage in Verzug, so können wir neben den vorstehenden Rechten nach ergebnislosem Ablauf einer Nachfrist von zwei Wochen die Erfüllung des Vertrages durch den Kunden ablehnen und vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichtabnahme verlangen.
7.3. Bei Zahlungsverzug sind wir auch berechtigt, die gelieferte Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden in unsere Verwahrung zu nehmen. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in diesem Fall nur vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.

8. Gewährleistungen

8.1. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Übergabe ab Werk.
8.2. Unsere Lieferungen sind unverzüglich nach Eingang der Abnahmeanzeige oder bei Versendung nach deren Eingang beim Kunden zu untersuchen.
Beanstandungen jedweder Art, auch Falschlieferungen und die Lieferung von Mehr- oder Mindermengen sowie das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, müssen unverzüglich schriftlich angezeigt werden.
8.3. Beanstandete Ware darf nicht eingebaut oder weiterveräußert werden, andernfalls gilt dies als Genehmigung der Lieferung als vertragsgemäße Erfüllung und schließt Gewährleistungsansprüche aus.
8.4. Unsere Gewährleistung erlischt, wenn Nacharbeiten, Änderungen oder Instandsetzungen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung selbst vom Kunden oder von Dritten vorgenommen werden.
Sie erlischt auch bei unsachgemäßem Einbau von Brennern und Armaturen, ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritter, natürlicher Abnutzung sowie bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel.
8.5. Bei begründeter Mängelrüge hat der Besteller Anspruch auf Nachbesserung oder - nach unserer Wahl - auf Ersatzlieferung. Lässt sich der jeweilige beanstandete Mangel trotz mehrfacher Nachbesserung bzw. mehrfacher Nachlieferung nicht beseitigen oder ist eine weitere Nachbesserung oder Nachlieferung wegen dieses Mangels nicht mehr zumutbar, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung oder Rücknahme und Rückzahlung der Vergütung verlangen.
Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.
8.6. Schadensersatzansprüche sind - außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften - ausgeschlossen.
8.7. Bei Weitergabe an Dritte wird ausdrücklich Haftungsausschluss erklärt und der Kunde ist aufgefordert, gegenüber dem Dritten die zur Bedienung / Benutzung der Produkte übergebenen Gebrauchsanweisungen (Betriebsvorschriften) mit zu übergeben.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. An unseren Lieferungen behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zuzüglich der Nebenforderungen vor.
9.2. Bei Führung eines Kontokorrentkontos erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf dessen Saldo.
9.3. Soweit Forderungen an uns abgetreten sind, ist der Kunde uns zu jeder Auskunft und zur Aushändigung der Unterlagen verpflichtet.
9.4. Der Kunde ist verpflichtet, uns von Pfändungsabsichten und sonstigen Zugriffen Dritter auf unsere Ware oder auf die uns abgetretenen Forderungen unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer Intervention dagegen gehen zu seinen Lasten.
9.5. Soweit wir aufgrund des Eigentumsvorbehalts den Liefergegenstand zurücknehmen, liegt darin kein Rücktritt vom Vertrag vor.
Die Rücknahme gilt in diesem Falle nur als Sicherstellung.
9.6. Schadensersatzansprüche des Kunden jedweder Art sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns beruhen.

10. Erfüllung und Gerichtsstand

10.1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus den mit abgeschlossenen Verträgen für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist unser Geschäftssitz in Baruth / Mark, Ortsteil Schöbendorf.
10.2. Gerichtsstand für alle beiderseitigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Potsdam.
10.3. Soweit mit dem Geschäftspartner nichts anderes vereinbart ist oder sich aus der Geschäftsabwicklung nichts anderes ergibt, gilt für alle Vertragsbeziehungen ausschließlich Deutsches Recht.
PDF Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Borrmann Brenner Berlin GmbH
Sie benötigen Hilfe oder eine Beratung?
So erreichen Sie uns.
Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
Formular absenden
Borrmann Brenner Berlin GmbH
OT Schöbendorf, Dämmchen 30 15837 Baruth / Mark Deutschland
+49 33704 964 0
  • Sitemap
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
Borrmann Brenner Berlin GmbH
OT Schöbendorf, Dämmchen 30 15837 Baruth / Mark Deutschland
+49 33704 964 0